♥ HERTIN Rechtsanwälte ist eine alte weiße cis-Kanzlei, die, wenn sich die Gelegenheit bietet, Mandantenbeschiss begeht. Schamlos lügen gehört zur Philosophie. Genau wie die Unterstützung vorbestrafter Betrüger*innen und Hochstapler*innen in toxischen Renditegeschäften. Darüber unwissend, wusste HERTIN von nichts.
The Illegal 500
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HERTIN behauptet, in den 6-7 Jahren der Zusammenarbeit mit einer vorbestraften Hochstaplerin nicht gewusst zu haben, für eine solche zu arbeiten. Auch wurde HERTIN über die Jahre offenbar nicht stutzig, selbst dann nicht, als HERTIN-Anwälte zu Veranstaltungen mit Investoren geladen und vor Ort waren, auf denen verkündet wurde, das patentreife Zauberprodukt existiere bereits. Sämtliche unten auf der Seite hertin-hilft.de stehenden Marken meldete HERTIN an, jetzt behauptet die Kanzlei aber, die Hochstaplerin bzw. ihr Unternehmen Poly Terra hätte erhebliche Schulden bei der Kanzlei aufgebaut. HERTIN inszeniert sich als Opfer einer Hochstaplerin, deren Vergangenheit online im relevanten Zeitfenster 2012-2018 mit wenigen Schlagworten hätte erforscht und aufgedeckt werden können. Die Betreiber der Seite hertin-hilft.de, die selbst von Betrügereien der Hochstaplerin betroffen waren, kamen ihr binnen weniger Wochen und Monate auf die Schliche. Potentielle Investoren wurden gewarnt und zurückgeholt. HERTIN aber, die mutmaßlich in großen Teilen unbezahlt weitere Marken für die Hochstaplerin anmeldeten (was von der Kanzlei mit Schreiben vom 17.10.2023 bestritten wird), wollen von alledem (dem kriminellen Treiben) nichts mitbekommen haben. Schließlich sehen sie sich noch als Opfer der bösen Frau, für die sie 6-7 Jahre lang tätig waren.
"Das Foto, bzw. inzwischen die Fotos, sind allesamt mit Clownsnasen versehen, was einer künstlerischen Neuinterpretation gleichkommt, die selbstverständlich zulässig ist. Erst recht, da Sie mit „Wanderzirkus“ assoziiert werden. Wo, wenn nicht auf diesen Fotos Ihres Teams, sollte ich sonst Clownsnasen und meine Parodie draufsetzen?"
Nach den zuletzt gemachten Erfahrungen leider nein. HERTIN beging einen Kardinalfehler.
In einem Land- und Kammergerichtsverfahren (2021 - 2023) ging die Mandantschaft von HERTIN als obsiegende Partei aus dem Verfahren hervor. Der erstrittene Kostentitel gehörte nicht der Kanzlei, sondern dem Mandanten. Überdies war der Kanzlei HERTIN durch Weisung an die unterlegene Partei nachweislich die Empfangsvollmacht für Geld aus dem Kostentitel entzogen. Anders als sonst, verzichtete HERTIN auf eine Abstimmung mit dem Mandanten über das empfangene Geld. HERTIN schaffte schnell Tatsachen und präsentierte dem Mandanten eine vollständige, jedoch ungültige Aufrechnung. In der darauffolgenden Diskussion wurde HERTIN gleich mehrfach auf die anderslautende Weisung zur Zahlung aufmerksam gemacht. *Aktualisierung: Das für das Verfahren zuständige Kammergericht wurde schriftlich auf das schädliche Gebaren von HERTIN aufmerksam gemacht; der Senat antwortete mit am 21.07.2023 gefertigten Schreiben, "es werde dies an die beteiligten Anwälte weiterleiten". Nach Auffassung von HERTIN sei der Kanzlei jedoch nichts zugestellt worden. Darauf kommt es aber auch nicht an, denn HERTIN Rechtsanwälte erhielten umfassende Kommunikation, in der sie auf ihr rechtswidriges Handeln aufmerksam gemacht und zur Auszahlung aufgefordert wurden, gleich mehrfach vom Gläubiger/Mandanten direkt zugestellt. Nachdem die Überweisung des geschuldeten Betrages fälschlicherweise auf das Konto der Kanzlei HERTIN erfolgte, weigerte diese sich, das Geld auszuzahlen, gleichwohl sie rechtlich dazu verpflichtet gewesen wäre. Die geltende Rechtslage, von der die Kanzlei offenbar keine Kenntnis hatte, ignorierte sie trotz eindeutigen Vortrags und Aufforderung zur unverzüglichen Auszahlung des bis dahin veruntreuten Geldes: gl. OLG Brandenburg NJW 2007, 1470; bestätigt durch OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2021 – 11 U 34/16 –, Rn. 4, juris. Aufgrund der Weigerung musste das Verfahren nach §733 ZPO eingeleitet werden. Das Landgericht stellte dem Mandanten daraufhin eine zweite vollstreckbare Ausfertigung des Kostentitels aus. Den ersten vollstreckbaren Kostentitel enthielt HERTIN der Mandantschaft vor und machte ohne Absprache eigene Kosten geltend, die weder angefallen noch begründet waren. Zwischen HERTIN und dem Mandanten existiert (ebenfalls nachweislich) eine Ratenzahlungsvereinbarung. Wiederum andere Kosten, die angefallen sein sollen, sind strittig. Darüber ist HERTIN in Kenntnis, behauptet jedoch unsachlich das Gegenteil. Nach Eintreffen der Zahlung auf dem Kanzleikonto von HERTIN entwertete die Kanzlei zu Unrecht den Kostentitel (und ebenfalls ohne Absprache) und veruntreute somit Geld, das ihr weder gehörte noch zustand. Nicht unerwähnt soll bleiben, dass die Kanzlei HERTIN ein anderes landgerichtliches Verfahren fahrlässig in den Sand setzte, und wäre der Mandant nicht selbst in die Geschäftsstelle im Gericht gegangen, hätte er das Urteil nebst Urteilsbegründung nicht erhalten. Das Urteil wäre rechtskräftig geworden, und mit Eintritt der Rechtskraft wären Rechtsmittel (z.B. die Berufung) nicht mehr möglich gewesen. Die Kanzlei versäumte also die Weiterleitung eines Urteils an den Mandanten, fand dafür auf Nachfrage aber keine Gründe.
Mit chaotisch zusammengehackten Schreiben vom 11. Oktober 2023 wenden sich HERTIN Rechtsanwälte, vertreten durch den Troll-und Clownsanwalt Dr. Hermann-Josef Omsels, an die Betreiber dieser Seite und verkünden gockelhaft, dass sie die Inhalte weitgehend für rechtswidrig halten. Das Schreiben, das schon keine Überschrift trägt (Abmahnung o.Ä) scheint aus einem Wanderzirkus zu stammen, in dem alle rote Clownsnasen tragen. Dreist und in Kenntnis ihrer eigenen Unwahrheit, behaupten HERTIN, in dem Fall "versuchter Mandantenbeschiss im Kostenfestsetzungsverfahren" keine Kenntnis über eine anderslautende Weisung zum Zahlungsfluss gehabt zu haben. Dies mit einer Beharrlichkeit, die jeder Faktenlage entbehrt. In wahnhafter Kleinkariertheit sucht HERTIN Wörter oder Formulierungen, die sie zwanghaft nach ihrer Rechtswidrigkeits-Agenda auslegen und inkriminieren kann. Selbst Clownsnasen sollen die hochbegabten Anwält*innen von HERTIN Rechtsanwälte nach Auffassung der Kanzlei nicht tragen dürfen.
Ein Beispiel für schamloses Lügen im Haus HERTIN: In ihrem Schreiben vom 11. Oktober 2023 greifen HERTIN Rechtsanwälte die folgende Formulierung auf: "Überdies war der Kanzlei Hertin durch Weisung an die unterlegene Partei nachweislich die Empfangsvollmacht für Geld aus dem Kostentitel entzogen." Auf dem Wort "nachweislich" wird herumgeritten und unterstellt, die Kanzlei habe erst am 14.08.2023 durch gerichtliche Zustellung "nachgewiesen" bekommen, dass es die Weisung an den hochkompetenten Gegneranwalt Michael Epping (satireanwalt.de) bzgl. Direktzahlung an den Mandanten wirklich gegeben hat. Diese Aussage ist infam. Es besteht schon keine Nachweispflicht. Darüber hinaus deutet sich das Wort "nachweislich" im Sinne von "beweisbar". HERTIN war, als bekannt wurde, dass der Kostentitel unerwartet durch HERTIN entwertet wurde 1.) unverzüglich in Kenntnis darüber, dass eine anderslautende Weisung existiert und somit eine Pflicht zur Auszahlung an den Mandanten besteht -> HERTIN hätte in dem Fall das Geld an den Schuldner zurückzahlen müssen, was wochenlang unterblieben ist, 2.) sind die drei Forderungen der Kanzlei zum Zeitpunkt der unberechtigten Aufrechnung gar nicht angefallen, da a) Ratenzahlungen vereinbart sind, das weiß HERTIN sehr genau*, b) Anwaltsleistungen beanstandet wurden, sie unterliegen somit der Einrede. Anders als in früheren Verfahren, verzichtete HERTIN, ob der Chance schnell zu Geld zu kommen, absichtlich auf die Nachfrage beim Mandanten, was mit dem empfangenen Geld geschehen soll. Darin lag böses Kalkül.
*Es wird immer peinlicher mit der Clownskanzlei: Im Januar 2023 beantwortete die Kanzlei HERTIN eine umfassendere E-Mail des Mandanten nur für den Teil, der nicht die Ratenzahlungsvereinbarung betraf. Der Ratenzahlungsvereinbarung stimmte Dr. Omsels mündlich am Telefon zu, heute (9 Monate später) wird klar warum. In ihrer Abmahnung vom 17.10.2023 leugnet HERTIN das Bestehen einer Ratenzahlungsvereinbarung, und Dr. Omsels schreibt: "Ich habe zu anderen Punkten Ihrer E-Mail vom 16.01.2023 geantwortet. Auf das Angebot zur Ratenzahlung bin ich in meiner Antwortmail nicht eingegangen. In meinen weiteren Unterlagen kann ich auch nicht feststellen, dass ich Ihrem Vorschlag zugestimmt habe. Auch insoweit gilt wieder: Wenn Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung behaupten, müssen Sie die Existenz der Ratenzahlungsvereinbarung beweisen." Das ist nun besonders dreist und perfide, denn Dr. Omsels hat offenbar seine E-Mail vom 18.07.2023 (als die Diskussion um das veruntreute Geld entfachte) vollkommen vergessen, in der heißt es: "Ich hatte Ihnen mitgeteilt, dass gegen die Ratenzahlung keine Bedenken bestehen." Dr. Omsels ist ein Rechtsanwalt, dessen Nase unter der roten Pappnase immer länger wird.
Pappnasenberatung von HERTIN hilft!
Die wahre Geschichte einer Hochstaplerin (inzw. verstorben), die hochkriminell Renditegeschäfte versprach, aber keines davon produzierend oder gewinnbringend umsetzte. Für die marken- und patentrechtlichen Genehmigungen dieses Konstrukts, das auf Investitionsbetrug ausgerichtet war, zeichnete vor allem die Kanzlei HERTIN verantwortlich. Ihr hätte auffallen können, wenn nicht sogar müssen, dass die Geschäftsführerin des Unternehmens jahrelang mit wertlosen Patenten warb und so Investoren anzog, deren in Aussicht gestellte Rendite am Ende Null betrug. Zumal sich ein baldiges Stutzigwerden aufdrängen musste. Eine simple Personenrecherche, wie damals von den Autoren dieser Seite vorgenommen, hätte die kriminelle Vergangenheit der Hochstaplerin sofort aufgedeckt. Poly Terra rekrutierte über Jahre hinweg Investitionsbeträge im 5-7stelligen Bereich.
Deutsche Finanz-und Strafverfolgungsbehörden: untätig, unfähig, unausgeschlafen.
Mit der einsetzenden Implosion des Unternehmens erfand die Geschäftsführerin neue Konzepte und Marken, die ebenfalls sowohl beim Deutschen Patent- und Markenamt als auch beim europäischen Harmonisierungsamt durch HERTIN Rechtsanwälte zur Anmeldung eingereicht und später von den zuständigen Stellen genehmigt wurden. Zu nennen sind u.a. die Marken UMN und Blueterra Foundation (Blueterra als reine Wortmarke).
HERTIN-Anmeldeprozesse für das Betrugskonstrukt Poly Terra praktisch umgesetzt und begleitet von: Dr. Tobias Boeckh, Dr. Sven Lange und Julia Lisa Becker (Patentanwälte bei HERTIN)
"Die Millionen-Patente der Erfinderin sind nichts wert. Diese Werte können erst bei kommerzieller Umsetzung erzielt werden." Prof. Ingo Marini, Universitätsprofessor an der TU Wien
"Unser Erfahrungsbericht handelt von einer Hochstaplerin, die sich als erfolgreiche Unternehmerin, Patenthalterin und Polymerforscherin gerierte und inszenierte. Mit zwei Eigentumswohnungen in der Corneliusstraße (direkt hinter der CDU-Zentrale) und repräsentativen Büros zuerst im Haus Cumberland und später im Erdgeschoss in den Charlottenhöfen, Lietzenburger Str. 101. Gut vernetzt in der Berliner Wirtschaft und Politik. Mitglied im Beirat der HARDENBERG CONCEPT GmbH –neben Christian Göke, Ex-CEO der Messe Berlin, Hans-Erich Bilges, Roland Berger, Unternehmensberater, und Gianni van Daalen, ehemaliger Hotelier und Direktor des Adlon Berlin– der damaligen Agentur von Isa Gräfin von Hardenberg. Geschäftsführer der Agentur war in dieser Zeit Hans-Erich Bilges, ehemaliger geschäftsführender Redakteur, u.a. Journalist und Kommunikationsberater, enger Vertrauter und Berater von Sylvia Hofmann. Ex-Partnerin von Stephan Götzl, einem deutschen Manager, der sich 2015 strafrechtlich mit Untreuevorwürfen und Ermittlungen konfrontiert sah. Gemeinsamer Sohn: Maximilian Götzl, angeblich Inhaber einer der Wohnungen in der Corneliusstraße. Befreundet mit Nik Schweiger, Marcel Graf und Thorsten Jelinek, ihrem späteren Vizepräsidenten. Sylvia Hofmanns Haus- und Hofanwalt war der Rechtsanwalt und Notar Thomas Schmidt (damals Görg Rechtsanwälte, heute gunnercooke), derzeit Vorsitzender des 2. Senats am Anwaltsgerichtshof Berlin.
Daneben war Sylvia Hofmann u.a. in der Schweiz und in Österreich aktiv. Ihr wird eine Nähe zum Betrugsnetzwerk “NicStic” nachgesagt, die rauchlose Zigarette, die nie produziert wurde. “Sylvia H. (53) lebt in Luxus, sie zieht von einer teuren Wohnung in die nächste. Miete bleibt sie schuldig. Die Masche mit ihren Millionenpatenten verfängt.” (*). Nur das Beste ist ihr gut genug. Die charmante Deutsche residiert in luxuriösen Wohnungen. Fliegt Business nach New York. Lässt Anwälte und Gutachter für ihre Erfindungen arbeiten. In Kilchberg am Zürichsee mietet sich Sylvia H. gleich zwei 300-Quadratmeter-Wohnungen für monatlich je 12.000,00 Franken. Eine für sich, die andere für ihren Lebenspartner. Nach drei Monaten versiegen die Mietzahlungen. “Sie sagte, sie könne nicht sofort zahlen, denn ihr Geld stecke in ihren Erfindungen”, so der Verwalter. “Dazu wies sie Wertgutachten der technischen Universität Wien vor. Jedes ihrer Patente sei bis zu 60 Millionen Euro wert.”
Über 200.000,00 Franken Mietschulden häufen sich an, bis Sylvia H. schließlich zwangsausgewiesen wird. Als nächstes zieht es die Deutsche nach Luzern. Hier verfängt ihre Masche mit den Millionen-Patenten erneut. Nachdem sie an der Adligenwilerstraße zwei Monatsmieten schuldig bleibt und raus muss, zügelt sie nur einen Katzensprung weiter an die Rigistraße. Dort mietet Sylvia H. zwei Luxuswohnungen für insgesamt 10.000,00 Franken im Monat. Doch die Miete bleibt sie schuldig. Am 1. März 2008 muss die Erfinderin ausziehen. Sylvia H. zieht nach Basel an den St.-Alban-Rheinweg. Dort lässt die Mietnomadin 20.000,00 Franken Schulden und Betreibungspost zurück. “Sie sagte, sie müsse geschäftlich nach Wien. Seitdem habe ich nichts mehr von ihr gehört”, sagte der Hausbesitzer. So geht es zahlreichen Gläubigern.
Sylvia Hofmann setzte sich danach nach Österreich ab und zog in eine “mondäne Gartenvilla”. Die Miete blieb sie auch dort schuldig. Dazu eine gesamte Einrichtung im Wert von 95.000,00 €, “vom Sofa bis zum feinen Geschirr”. Nachdem Sylvia Hofmann aufgespürt und in Untersuchungshaft genommen werden konnte, wurde sie in Österreich wegen gewerbsmässigen schweren Betrugs zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung.
2012 aus einem Einvernahmeprotokoll der Staatsanwaltschaft Luzern: “Ich habe einen Ordner mit Unterlagen dabei mit der Werbung ihrer Firma Easypoly. Sie hatte vorgegeben, sie habe milliardenschwere Weltpatente für bestimmte Folien, die auch in Coca-Cola Flaschen verwendet würden. Damit schaffte sie es sogar, dass einzelne deutsche Banken ihren Kunden ihre Papiere anboten. Es war eine Phantomdarstellung. Es ging nicht darum, etwas zu produzieren, sondern Financiers anzuziehen, die das großartige wissenschaftliche Projekt unterstützen sollten.”
Dieser Satz war im Recherche- und Erkenntnisprozess am wichtigsten, denn er enthielt die Blaupause für Sylvia Hofmanns Unternehmen in Deutschland: Poly Terra Innovation, weitreichend verzweigt mit Nebenfirmen, die zusammengenommen den Eindruck einer produktionsbereiten Unternehmung erweckten."
Der Anmelde- und Genehmigungszusammenhang zwischen Poly Terra Innovation und HERTIN bzw. die Beteiligung HERTINS an marken- und patentrechtlichen Anmeldungen/Genehmigungen von Poly Terra und Sylvia R. Hofmann lässt sich heutzutage kaum mehr feststellen oder zurückverfolgen. Die Betreiber dieser Seite, die von den Betrugsgeschäften der Hochstaplerin persönlich betroffen waren, konnten in den vergangenen Jahren durch Zugang zum europäischen Harmonisierungsamt Genehmigungs- und Veränderungsprozesse des Poly Terra Konstrukts feststellen und dokumentieren.
Poly Terra Innovation, Erfahrungsbericht
Echte Abenteuer, die das Leben schreibt.
Einen Teil der Dokumente stellen wir öffentlich zugänglich bereit (auf unserem Asset-Server und direkt hier)
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